Nachdem mich Knut darauf hingewiesen hat, dass in den meisten AGB der Hosting-Provider vermerkt ist, dass man sich um die auf einem Hosting-Paket installierte Software selbst zu verantworten hat, was irgendwie logisch ist, hab ich mal ein paar AGB durchgeforstet und bin auf interessante Verweise gestoßen.
Zuerst wäre da Domainfactory:
Weiter geht es mit All-Inkl:
Und zu guter letzt 1&1:
Andere Provider haben ähnliche Zusätze in ihren AGB.
Was also im Klartext heisst: Auch wenn wir Wordpress vorinstalliert anbieten oder ihr es selbst installiert, übernehmen wir keinerlei Haftung. Außerdem habt ihr gefälligst zu schauen, dass ihr nicht mehr als 30 Besucher habt, weil unsere Server mit dieser Software mehr nicht aushalten.
Rein theoretisch muss jeder Kunde, der ein Wordpress benutzen will, dessen Quelltext komplett durchschauen, um festzustellen, dass diese Software wirklich den Anforderungen entsprechen. Und wenn mehr Besucher kommen, müsste der Kunde entsprechend wissen, wie er den Server entsprechend schnell entlastet, da sonst eine Kündigung seitens des Hosters berechtigt ist, da der Kunde für Serverbeeinträchtigungen haftet und auch für Ausfälle von anderen Webseiten, die auf den betroffenen Systemen gehostet werden.
Diese Beschränkungen gelten natürlich nicht für Root-Server, sondern nur für Shared-Hosting-Angebote. Auch bei vHost-Angeboten gelten meist diese Regeln.
Und jetzt mal Hand auf's Herz: Wer von euch hat die AGB seines Hosters gelesen und befolgt diese zu 100%?
PS. Dieser Beitrag stellt keine rechtliche Beratung dar.
