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Sind E-Mails endlich rechtsgültig?

gepostet in Internet am 03.02.2010 um 18:19

Laut eines Golem-Artikels sind E-Mail-Abmahnungen jetzt zulässig. Ich find das ehrlich gesagt super. Zwar möchte ich nicht darüber nachdenken, was es alles für Signaturmethoden braucht, damit diese Methode sicher wird, freue mich aber auf die Auswirkungen. Denn wenn Abmahnungen eine gewisse Rechtsgültigkeit haben, egal ob sie im Spamfilter landen oder nicht, gibt es eine Vielzahl von tollen Möglichkeiten, die sich da aufzeigen. Z.B. kann man damit jetzt Rechnungen per E-Mail verschicken, ohne dass sich das Finanzamt beschwert. Außerdem würde die längst überholte Technik des Faxgeräts endlich wegfallen, dessen Beliebtheit ich eh nie verstanden habe.

Hach, ich könnte jetzt Stunden darüber schwärmen, aber lass es lieber.

Was haltet ihr abgesehen von den Sicherheitsproblemen von diesem Rechtsurteil?

Kommentare:

von Knut am 03.02.2010 um 18:50 Uhr

Naja Rechnungen per E-Mail geht schon länger. Du musst halt die Rechnung mit einer rechtsgültigen Signatur nach SigG und UStG versehen. Die muss der Empfänger dann prüfen und schlussendlich in der selben Form des Empfangs aufbewahren...

Oder auf verständlich: PDF erstellen, an einen Signaturdienstleister schicken (oder dir das Equipment selber für n Haufen Kohle besorgen) dann die signierte Rechnung incl. Methode sie zu prüfen an den Kunden schicken. Kostet mich für jede Rechnung 38 cent den Kram signieren zu lassen, da das für mich ein Dienstleister macht.

(Und bevor die Frage kommt: Das ganze musst du wiederum nur wenn die Rechnung beim Finanzamt landet - also theoretisch nur bei Firmenkunden. Und nein, bei dem rosa Riesen und ähnlichen Vereinen habe ich noch nie eine Signatur an der Rechnung gesehen...)

Ansonsten kann ich den Text meines Dienstleisters zum Thema zur Lektüre empfehlen: Das begreift man - im Gegensatz zum SigG - wenigstens: http://kuerz.es/1qu

von Florian Fiegel am 03.02.2010 um 20:00 Uhr

Rechnungen können als PDF verschickt werden, wenn der Kunde diese im Anschluss ausdruckt und so an das Finanzamt übergibt, ist das kein Problem.

Dafür wird afaik nicht zwangsweise eine Signatur benötigt.

von Martin Thielecke (mthie) am 03.02.2010 um 20:03 Uhr

Leider ist das vielen Firmen herzlich egal. Wie oft musste ich schon hören: "Neee, wir nehmen das wegen des Finanzamts nur per Post an". Ich vermute, dass es einen bürokratischen Grund hat, hauptsache es gibt darauf dann einen Stempel "Eingegangen am xx.xx.xxxx".

von mlie am 04.02.2010 um 08:42 Uhr

Schwachsinniges und weltfremdes Urteil. Im Gegenzug hat der Versender dafür zu sorgen, dass er in keiner RBL-Liste steht, damit er garantieren kann, dass seine emails auch zugestellt werden. Es gibt per email nun mal keine Zustellgarantie. Und was macht man bei sich mittlerweile geänderten eMailadressen? Gilt das dann auch als angeblich zugestellt?
Fax ist und bleibt das einzig sinnvolle Medium für schnelle und einigermaßen gesicherte Zustellungen, und das ist auch gut so. Ansonsten halt die typische Post mit dem verbogenen Hörnchen.
Wer sich als Firma kein Faxgerät leisten kann, kann ja ein Fax2mailgateway, z.B. das der Fritz-Box nutzen.
Bevor man Faxe abschafft (in 15 Jahren könnte man drüber nachdenken), lieber das Telefon abschaffen, weil das einen wirklich nutzlos von der Arbeit abhält.
Beim Funken sagte man immer: "Denken-drücken-sprechen". Bei der email ist das genauso: "Denken-schreiben-senden".
Nur beim Telefonieren gilt: "anrufen-überswettersprechen-überbelanglosessprechen-denken-eigentliches Thema vergessen haben". Und jedesmal wird man aus der Konzentration seiner aktuellen Aufgabe gerissen.

Genau dafür wurde Fax und eMails erfunden - Information bearbeiten, wann gerade ein freies Zeitfenster ist, nicht wann einer meint, er hätte nun gerade Zeit zum anrufen.